Wenn Vorsorge Vertrauen braucht
Mit zunehmendem Alter kann es passieren, dass ein Mensch wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann. Sei es durch Krankheit, Unfall oder Demenz.
Um in solchen Situationen vorbereitet zu sein, gibt es die Vorsorgevollmacht.
Sie ermöglicht, dass eine vertraute Person Entscheidungen im Sinne des Betroffenen trifft, ohne dass ein Gericht eingreifen muss.
„Eine Vorsorgevollmacht ist kein Zeichen von Schwäche, sondern von Verantwortung“, erklärt Katrin Stapf, Partnerin von ATERIMA CARE in der Region Oberallgäu.
„Sie schafft Sicherheit – für den Senior und für die Familie.“
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ist ein schriftliches Dokument, mit dem eine Person (der Vollmachtgeber) einer anderen Person (dem Bevollmächtigten) das Recht erteilt, im Ernstfall für sie zu handeln.
Das kann betreffen:
- Gesundheitsfragen: Zustimmung zu Behandlungen, Auswahl von Ärztinnen oder Pflegeeinrichtungen
- Finanzielle Angelegenheiten: Verwaltung von Konten, Mietverträgen oder Zahlungen
- Wohn- und Betreuungsentscheidungen: z. B. Umzug in ein Pflegeheim, Organisation häuslicher Betreuung
Ohne eine solche Vollmacht muss oft das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer bestellen, auch wenn die Familie längst bereit wäre, diese Aufgaben zu übernehmen.
Wann ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll?
Im Grunde: je früher, desto besser.
Denn nur wer im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, kann eine solche Vollmacht wirksam erteilen.
Besonders empfehlenswert ist sie:
- wenn Senioren allein leben,
- wenn mehrere Kinder existieren und klare Zuständigkeiten festgelegt werden sollen,
- bei chronischen Erkrankungen oder beginnender Demenz,
- wenn man sicherstellen möchte, dass vertraute Personen – nicht Fremde – Entscheidungen treffen.
„Viele Familien kommen erst in Krisensituationen auf das Thema“, sagt Katrin Stapf. „Dann ist es oft zu spät. Wer rechtzeitig vorsorgt, erspart seinen Angehörigen viel Stress und Unsicherheit.“
Wer kann eine Vorsorgevollmacht erteilen – und wie funktioniert sie?
Jede geschäftsfähige Person kann eine Vorsorgevollmacht ausstellen.
Sie sollte schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein.
Empfohlen wird:
- Klare Formulierungen (am besten mit juristischer oder notarieller Unterstützung).
- Benennung einer oder mehrerer Personen des Vertrauens.
- Besprechung der Vollmacht mit allen Beteiligten – Offenheit vermeidet spätere Konflikte.
- Aufbewahrung an einem sicheren, zugänglichen Ort (z. B. beim Notar, Hausarzt oder der bevollmächtigten Person).
Optional kann die Vollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen werden. So wissen Behörden oder Krankenhäuser im Ernstfall, wer berechtigt ist, Entscheidungen zu treffen.
Was Familien beachten sollten
Eine Vorsorgevollmacht bedeutet große Verantwortung, sie sollte immer auf Vertrauen basieren.
Der Bevollmächtigte sollte:
- die Wünsche und Werte des Vollmachtgebers kennen,
- Entscheidungen transparent treffen,
- regelmäßig Rücksprache mit der Familie halten,
- Dokumente und Ausgaben nachvollziehbar führen.
Wichtig: Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen oder angepasst werden, solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist.
Alternative und Ergänzung: Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
Neben der Vorsorgevollmacht gibt es zwei weitere wichtige Dokumente:
- Patientenverfügung: legt fest, welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall gewünscht oder abgelehnt werden.
- Betreuungsverfügung: bestimmt, wer vom Gericht als rechtlicher Betreuer eingesetzt werden soll, falls keine Vollmacht vorliegt.
Alle drei Dokumente zusammen bilden ein starkes Vorsorgepaket, für Selbstbestimmung und Sicherheit im Alter.
Fazit
Eine Vorsorgevollmacht ist ein wichtiger Schritt, um selbstbestimmt zu bleiben. Auch dann, wenn man eines Tages Hilfe braucht.
Sie schützt nicht nur den älteren Menschen, sondern entlastet die Familie, weil Entscheidungen klar geregelt sind.
„Das Thema ist sensibel, aber unvermeidbar“, sagt Katrin Stapf. „Wer sich frühzeitig darum kümmert, handelt aus Liebe – nicht aus Misstrauen.“